Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft (Festlegung von Zielgrößen nach dem 12. August 2021)
Die Genossenschaftsbank fördert im Rahmen der regional bestehenden Möglichkeiten den Einsatz von qualifizierten Frauen in Führungspositionen der Bank.
Der Vorstand hat gemäß § 9 Abs. 3 GenG für die Besetzung der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes mit Frauen eine Zielgröße von mindestens 17 % festgelegt. Die festgelegte Zielgröße für diese Führungsebene entspricht dem Status quo. Eine Anpassung steht nicht an, da nach derzeitigem Stand im Bezugszeitraum voraussichtlich keine zusätzlichen Stellen geplant sind.
Der Aufsichtsrat hat gemäß § 9 Abs. 4 GenG für die Besetzung des Vorstands mit Frauen eine Zielgröße von 0 % festgelegt, da nach derzeitigem Stand im Bezugszeitraum keine diesbezüglichen Veränderungen anstehen.
Der Aufsichtsrat hat gemäß § 9 Abs. 4 GenG für die Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen eine Zielgröße von 30 % festgelegt. Der aktuelle Anteil der Frauen im Aufsichtsrat beträgt 39 %. Sofern die Vertreterversammlungen der Volksbank im Münsterland eG sowie der Volksbank eG, Warendorf die Verschmelzung der beiden Banken im Juni 2024 beschließen, werden sich im Bezugszeitraum Veränderungen im Aufsichtsrat ergeben, bei denen jedoch die Frauenquote von mindestens 30 % weiterhin eingehalten werden soll.
Die für den Bezugszeitraum festgelegten Zielgrößen wurden erreicht.